- Montgelas
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Montgelas[mɔ̃ʒə'la], bayerisches Adelsgeschlecht, das gegen 1635 erstmals in Savoyen urkundlich erscheint; der ursprüngliche Familienname de Garnerin trat zurück, nachdem um 1725 durch Heirat die Seigneurie Montgelas erworben worden war. 1809 wurde die Familie in den bayerischen Grafenstand erhoben.Montgelas[mɔ̃ʒə'la], Maximilian Joseph de Garnerin [də garnə'rɛ̃], Graf von (seit 1809), bayerischer Staatsmann, * München 12. 9. 1759, ✝ ebenda 14. 6. 1838; Sohn eines savoyischen Generals und einer bayerischen Gräfin; zunächst im Dienst von Kurfürst Karl Theodor von Bayern (1780-86), dann von Herzog Karl August von Pfalz-Zweibrücken (1786-95), wurde unter dessen Bruder Maximilian IV. (I.) Joseph (ab 1795) zu einem bedeutenden Vertreter des aufgeklärten Rationalismus und ab 1799 die maßgebende politische Persönlichkeit im Bayern der napoleonischen Zeit. Seit 1799 als Geheimer Staats- und Konferenzminister für die Innen- und Außenpolitik Bayerns verantwortlich, schuf Montgelas durch die Verwirklichung seines umfangreichen Reformprogramms (»Ansbacher Mémoire« vom 30. 9. 1796) die Grundlagen des modernen Verfassungsstaats. So versuchte er die 1803 erworbenen Gebiete durch straffen Zentralismus (neues Beamtentum) und Beseitigung der ständischen Einrichtungen mit den altbayerischen Gebieten zu verschmelzen. Seine Reformpolitik gipfelte in der Verfassung vom 1. 5. 1808, die die überkommenen Rechte der Kirche, des Adels, der ständische Korporationen und Gemeinden beseitigte. Die entstehende starke Opposition vermochte Montgelas aufgrund seiner Machtfülle (1803-06 und 1809-17 auch Finanzminister, zudem seit 1806 Innen- und Kultusminister) unbeschadet zu überstehen. Im Vertrag von Ried 1813 gelang ihm außenpolitisch der Wechsel der Allianzen (von der Seite Napoleons I. auf die seiner Gegner), sodass er 1815 erfolgreich gegen jede Einschränkung der bayerischen Souveränität vorgehen konnte. Als er bei der Vorbereitung der neuen bayerischen Verfassung (26. 5. 1818 in scharfen Gegensatz zu Kronprinz Ludwig und der ihn unterstützenden Ministerialbürokratie geriet, wurde er im Februar 1817 entlassen.W. Demel: Der bayer. Staatsabsolutismus 1806/08-1817. Staats- u. gesellschaftspolit. Motivationen u. Hintergründe der Reformära in der 1. Phase des Königreichs Bayern (1983);E. Weis: M., auf 2 Bde. ber. (21988 ff.).
Universal-Lexikon. 2012.